Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Inhaltsverzeichnis

Die Mitgliedschaft

Die Finanzierung der Betriebskosten

Das persönliche Aufnahmegespräch

Die Arbeit der Koordination der Tandems

Die Tandem-Bildung

Die Stunden- Erfassung

Die Versicherungen

Der Umgang mit Daten

Die Kooperation mit anderen Freiwilligen-Organisationen

In dringenden Fällen

Die Mitgliedschaft

Kann ich Mitglied werden, auch wenn ich keine Zeit habe, um aktiv sein?

Sie können unsere Genossenschaft durch eine Mitgliedschaft ideell unterstützen und passiv Mitglied werden. Sie können sich allerdings jederzeit melden und als Gebende oder Nehmende aktiv werden. Jedes Genossenschaftsmitglied zeichnet einmalig einen Anteilschein von CHF 100.-.

 

Was kann ich tun, wenn ich die Mittel für einen Anteilschein nicht habe und dringend auf Unterstützung angewiesen bin?

Die Genossenschaft hat ein Spendenkonto eingerichtet, von dem Anteilscheine finanziert werden können unter speziellen Bedingungen. Melden Sie sich bei der Geschäftsstelle. Wir geben Ihnen gerne Auskunft, welches die Voraussetzungen sind. Ihre Informationen behandeln wir vertraulich.

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Die Finanzierung der Betriebskosten

Für welche Aufgaben braucht die Genossenschaft finanzielle Mittel?

Der Betrieb der Genossenschaft wird von einer Geschäftsleiterin (in Teilzeit) geführt. Der Lohn entspricht den Benevol- Richtlinien. Stunden, die über das vereinbarte Pensum hinaus gearbeitet werden, werden als KISS-Stunden erfasst. Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich.

Neben dem grössten Ausgaben-Posten Löhne plus Sozialleistungen entstehen Kosten für Miete, Drucksachen, Finanzierung und Unterhalt der Computer-Software, Werbung etc. 

Wer finanziert die Betriebskosten der Genossenschaft?

Für die Führung des Betriebs der KISS Genossenschaft Belalp-Simplon konnten verschiedende Sponsoren und Partner gefunden werden. Ferner haben wir finanzielle Unterstützung durch Stiftungen, Firmen und Privatpersonen; ebenso sind wir laufend in Verhandlungen und auf der Suche nach neuen Partnern. Wir freuen uns über grössere und kleinere Beiträge.


Was kann ich als Mitglied oder Privatperson tun, um KISS finanziell zu unterstützen?

Jeder Franken an Spenden ist uns willkommen.

Auch im Bezirk Brig gibt es Menschen, die wenig verdienen (z.B. Sozialhilfe-, IV und Ergänzungsleistungs-Empfangende oder Flüchtlinge). Damit diese ebenfalls Mitglied werden können, nimmt die Geschäftsstelle Spenden auch dafür entgegen.

Anstelle von Geburtstagsgeschenken für einen „Runden“ können Sie auch Freunde bitten, KISS Belalp-Simplon zu begünstigen. Oder bei einem Todesfall als begünstigte Organisation.

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Das persönliche Aufnahmegespräch

Wieso braucht es einen Vertrag zwischen der Genossenschaft und dem Mitglied?

Der Vertrag ist eine formelle Beitrittserklärung zur Genossenschaft. Er beinhaltet vor allem Versicherungs- und Datenschutzthemen. Das Mitglied geht keine weitergehende Verpflichtung ein, kann jederzeit eine aktive Mitbeteiligung unterbrechen und zu jedem Zeitpunkt den Austritt geben.

KISS anderseits ist ebenfalls in einem rechtlichen Sinne nicht verpflichtet, Einsatzmöglichkeiten zu schaffen, falls keine geeigneten Nehmende-Mitglieder oder -Bedürfnisse vorhanden sind.

 

Wieso braucht es ein Aufnahmegespräch?

Die KISS-Idee lebt ganz entscheidend von persönlichen Kontakten sowohl zur Geschäftsstelle wie auch innerhalb der Mitglieder. Durch das Aufnahmegespräch lernt die Geschäftsleiterin Sie kennen, nimmt alle Personalien auf und klärt im Detail ab, welche Bedürfnisse Sie genau haben – sei es zum Dienstleistungen Geben und/oder Nehmen. Alle diese Informationen werden vertraulich behandelt.

 

Wieso findet das Aufnahmegespräch in der Regel zu Hause beim künftigen Genossenschafts-Mitglied statt?

Insbesondere bei betagten und unterstützungsbedürftigen Nehmenden ist es wichtig, die genauen Lebensumstände und Art/ Umfang der gewünschten Unterstützung fundiert zu klären. So ist es der Koordinatorin/ Geschäftsleiterin möglich, massgeschneiderte Tandem-Partnerinnen und - Partner als Unterstützung zu finden.

Wenn jemand als Gebende kein Aufnahmegespräch in den eigenen vier Wänden wünscht, so ist dieses auch ausserhalb möglich.

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Die Arbeit der Koordination der Tandems

Wieso braucht es diese Koordination?

Die Koordination der Tandems ist das eigentliche organisatorische Herzstück des KISS-Modells: die Koordinationsperson(en) kennt alle Mitglieder persönlich, schafft durch diese Kontakte eine Vertrauensbasis, auf der die Vermittlung von Gebenden und Nehmenden (Tandems) aufbaut.

Sollten die Tandems aus irgendeinem Grund neu zusammengesetzt werden, so vermittelt sie diskret und mit grossem Einfühlungsvermögen auf beiden Seiten. 

Die Koordinationsperson ist durch ihre Nähe zu den Mitgliedern auch am Puls des Geschehens und meldet dem Vorstand die Anliegen der Mitglieder. So ist es den Leitenden möglich, auf Entwicklungen zu reagieren und die Angebote den Bedürfnissen der Genossenschafts-Mitglieder anzupassen.

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Die Tandem-Bildung

An wen wende ich mich, wenn ich eine Dienstleistung haben möchte?

Anlaufstelle für eine Dienstleistung ist die Geschäftsleitung. Diese kennt alle Mitglieder persönlich und prüft, ob jemand Geeigneter im Pool verfügbar ist. Je nach Grösse der Genossenschaft wie auch den finanziellen Möglichkeiten wird die Geschäftsleitung durch weitere Koordinationspersonen unterstützt. Dies erfolgt in Absprache mit dem Vorstand wie auch einer mehrwöchigen Probephase zur Überprüfung der Zusammenarbeit.

 

Was ist ein Tandem genau und wie wird es gebildet?

Die Tandems sind die Basis des Gebens und Nehmens im KISS-Kreis. Die Geschäftsleiterin / Koordinationsperson sucht gemeinsam im Mitgliederpool zueinander passende Personen. Das Tandem wird zusammengeführt und laufend betreut durch die Person, welche die Aufnahme des Nehmenden gemacht hat.

So läuft es bei der Tandembildung im Detail ab: Nehmende und gebende Mitglieder werden telefonisch angefragt. Die Koordinationsperson beschreibt – noch ohne Namensnennung – das Profil der betreffenden Mitglieder. Wenn beide Mitglieder mit der Tandemknüpfung einverstanden sind, werden die Namen bekanntgegeben und ein Termin abgemacht für ein Kennenlerntreffen beim nehmenden Mitglied.

Dieses Kennenlerntreffen wird durch die betreuende Koordinationsperson geleitet und der Zeitrahmen und die Art der Dienstleistung werden gemeinsam definiert. Daraus resultiert eine mündliche Vereinbarung. Die Rolle des Gebenden und Nehmenden wird dabei klar ausgesprochen.

Es ist aufgrund von mehrjährigen Erfahrungen von Vorteil, wenn die potenziellen Tandem-Partner vor dem Treffen noch keine direkten Absprachen treffen.

Die betreuende Koordinationsperson begleitet das Tandem, fragt sporadisch nach dem Befinden und allfälligen Anpassungen. Mitglieder können sich jederzeit bei Fragen/Problemen an die zuständige Koordinationperson / die Geschäftsleitung wenden.

Geht der Einsatz zu Ende, nimmt die Koordinationsperson Rücksprache mit beiden Mitgliedern, holt das Feedback über den Einsatz und beendet diesen.

Wird die Geschäftsleitung durch weitere Koordinationsperson(en) unterstützt, werden in regelmässigen Teamsitzungen Änderungen oder Neu-Bildungen von Tandems besprochen. Bedürfnisse von Nehmenden werden laufend und an den Sitzungen besprochen.

Bekomme ich sofort nach meiner Aufnahme Einsatzangebote?

Je nach Anteil Gebenden und Nehmenden unter den Mitgliedern und je nach aktuellen Bedürfnissen kann es sofort zu Einsätzen kommen oder auch länger dauern, bis Angebot und Nachfrage zusammenpassen.

Die Geschäftsleiterin tut ihr Möglichstes, um massgeschneiderte Tandems zu bilden. Sie passt ihre Öffentlichkeitsarbeit auch dem Ausgleich von Gebenden und Nehmenden an, z.B. durch Kooperationen mit anderen Organisationen und Kollektivmitgliedschaften in verschiedenen Bereichen.

 

Was mache ich, wenn ich Probleme mit einer Tandem-PartnerIn habe und sie nicht selber darauf ansprechen will oder die Zusammenarbeit beenden möchte?

Für die Qualität eines Austausches in einem Tandem sind grundsätzlich die beiden Mitglieder verantwortlich. Können/wollen zwei Tandem-Partner offene Fragen oder Schwierigkeiten nicht direkt ansprechen, so steht die Geschäftsleiterin / zuständige Koordinationsperson für vertrauliche Gespräche oder für eine Vermittlung zur Verfügung. Ebenso, wenn sich die Bedürfnisse ändern, die Dienstleistungen angepasst werden sollten oder eine PartnerIn – aus welchen Gründen auch immer – nicht mehr passt.

Die Geschäftsleiterin wie auch eine allfällige Koordinatorin hat Erfahrung für die Bereinigung solcher Situationen und sichert allen Beteiligten Achtung und strengste Diskretion zu.

 

Gibt es auch Tandems mit mehreren Mitgliedern?

Es ist möglich, dass zwei oder mehrere Gebende eine Nehmende unterstützen. In diesem Fall sind Vorgehen und Stundenabrechnen genau gleich wie bei Zweier-Tandems.

Falls eine Gebende mit zwei oder mehr Nehmenden beispielsweise eine Spielrunde oder eine Yogastunde durchführt, dann werden der Gebenden die geleisteten Stunden gutgeschrieben und den Nehmenden je nach Teilnehmendenzahl anteilsmässig belastet. Beispiel: X moderiert ein Literatur-Treffen, wendet dafür für die Vorbereitung und Moderation 5 Stunden auf. Teilnehmende sind 5 Mitglieder, denen je 1 Stunde belastet wird.

 

Gibt es auch einmalige Einsätze?

Es gibt zahlreiche einmalige oder kurzzeitige Einsatzmöglichkeiten, zum Beispiel für den Transport eines Möbelstücks oder für das Wohnung hüten während einer Ferienwoche uvm.

 

Weshalb kann ich nicht selber ein Tandem bilden und muss dafür die Koordinationsperson beiziehen?

Die hohe Qualität und Verbindlichkeit des Austausches unter miteinander harmonierenden Mitgliedern stehen an oberster Stelle unseres Tuns. Deshalb ist es wichtig, dass die Geschäftsleiterin / Koordinationsperson die Übersicht behalten über alle Tandems und auch mithelfen können, diese Qualität zu gewährleisten. Aus diesem Grund sind sie beim Kennenlernen bzw. ersten Einsatz der Tandem-Partner persönlich anwesend.

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Die Stunden-Erfassung

Wie trage ich die Stunden online ein?

Auf der Homepage www.kiss-belalp-simplon.ch finden Sie unter dem Menüpunkt Zeiterfassung ein Online Formular für die Zeiterfassung.

Die Geschäftsleitung / Koordinationsperson zeigt Ihnen gerne, wie die Stunden eingetragen werden können.

Die eingegebenen Stunden werden von der Geschäftsleiterin überprüft und als Guthaben beim gebenden Mitglied bzw als Bezug beim nehmenden Mitglied in das individuelle Stundenkonto eingebucht. Bei Bedarf finden Rücksprachen mit den Mitgliedern statt.

 

Wie fülle ich das Stundenformular aus?

Papierform: Die Geschäftsleiterin zeigt Ihnen gerne das korrekte Ausfüllen und gibt Ihnen ein Muster ab. Falls Sie für mehrere Nehmende Dienstleistungen geben, dann füllen Sie pro Nehmenden einen Scheck aus. Diese Stunden-Eingaben werden von der Geschäftsleitung überprüft.

Für die Genossenschaft ist es zentral, dass sämtliche Stunden dokumentiert werden (essentieller Leistungsnachweis gegenüber Gemeinde, Sponsoren und Gönnern).

 

Wem gebe ich das Stundenformular ab?

Wenn ein paar Stunden zusammengekommen sind:

- geben Sie die Stunden im online-Formular ein oder

- senden Sie das Formular an die folgende Adresse: KISS Belalp-Simplon, Landstrasse 13, 3904 Naters. 

 

Wieso ist es so wichtig, dass ich alle geleisteten Stunden aufschreibe?

Wie wir unter „Finanzierung der Betriebskosten“ ausgeführt haben, leisten unsere Mitglieder keine Beiträge an die Betriebskosten durch einen Jahresbeitrag, weshalb die Genossenschaft andere Finanzierungsquellen erschliessen muss. Die Anzahl geleisteter Stunden sagt viel darüber aus, welche Wirkung die KISS-Arbeit hat, zum Beispiel, dass eine betagte Person länger daheim bleiben / später in ein Altersheim übersiedeln muss. Dies spart allen Beteiligten, auch der öffentlichen Hand, hohe Kosten.

Durch handfeste Statistiken, welche die Stunden- und Tamdemleistungen belegen, kann KISS bei der öffentlichen Hand wie auch anderen Sponsoren und Gönnern den Nachweis der grossen Wirkung und des wichtigen Nutzens der Genossenschaft und ihrer Arbeit aufzeigen. Deshalb ist die Erfassung sämtlicher geleisteter und bezogenen Stunden so wichtig.

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Die Versicherungen

Welche Versicherungen hat KISS für GenossenschafterInnen abgeschlossen?

a) Betriebsversicherung

Die KISS Genossenschaft Belalp-Simplon hat eine Betriebsversicherung bei der Schweiz. Mobiliar abgeschlossen. Diese Versicherung gilt während des KISS-Einsatzes. Sie entbindet die Genossenschaftesmitglieder nicht von einer eigenen Versicherung (Privathaftpflicht).

Bei einem Schadensfall nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt mit der Geschäftsstelle der KISS Genossenschaft Belalp-Simplon auf.

 

b) Autofahrten

Autofahrten sind rechtlich Sache zwischen Gebenden und Nehmenden.

Bei Schadenfällen mit dem Auto haftet grundsätzlich die Versicherung des Fahrenden bzw. Autoinhabers mit seiner Haftpflicht-/Insassen-/ Kasko-Versicherung.

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Der Umgang mit Daten

Was passiert mit meinen Daten bei KISS?

Die Genossenschaft gibt nach aussen keinerlei Daten ihrer Mitglieder bekannt. Anonymisiert, also ohne Namensnennung, werden Mitgliederanzahl, -struktur und geleistete Stunden im Jahresbericht erwähnt und an die Fondation KISS (Schweizer Dachorganisation) zu Statistikzwecken weitergeleitet.

Innerhalb der Mitglieder können Namen, Adressen, Mails/Telefon in gegenseitigen Absprachen zu Kontaktzwecken verbreitet werden.

Sowohl die Gremien der Genossenschaft wie auch die Mitglieder verpflichten sich, im Rahmen ihrer Arbeit von KISS die übliche Sorgfaltspflicht walten zu lassen.

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Kooperation mit anderen Freiwilligen-Organisationen

Arbeitet KISS mit anderen Organisationen zusammen und koordiniert die Arbeit?

Kooperationen mit anderen Organisationen finden laufend statt. KISS ist Mitglied von Spitex Schweiz.

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In dringenden Fällen

Die KISS-Genossenschaft ist auch in Notfällen soweit möglich behilflich. Allerdings haben wir keine Infrastruktur, die in sozialen oder medizinischen Notfällen reagieren kann. Hier wählen Sie bitte den Notarzt unter 144 oder je nach Fall eine andere öffentliche Nummer.

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Mitgliedschaften und Partner

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